Bildungskredit für Studenten
Geld für das Studium – unbürokratisch und unkompliziert
Seit dem 1. April 2001 existiert für die Studenten die Möglichkeit, einen Bildungskredit bei der Bundesrepublik bzw. der KfW Förderbank zu beantragen. Diese Regelung wurde für jene Studenten ins Leben gerufen, die unabhängig von ihrem BAföG nicht genug Geld zur Verfügung haben, um ihr Studium und alle dabei anfallenden Kosten wie etwa Miete und Studiengebühren zu finanzieren. Daher hängt der Bildungskredit auch ganz im Gegenteil zum BAföG nicht vom Einkommen der Eltern oder des Studenten ab.
Wie viel Geld bekommt man und wie lange läuft der Bildungskredit?
Neben der Frage nach der Bürokratie geht es bei einem Kredit im Allgemeinen und bei dem Bildungskredit im Speziellen auch immer darum, wie hoch die Kreditsumme tatsächlich ist und wie lange der Kredit läuft. Dass die Konditionen sehr gut sind, beweisen die Zahlen der Kreditnehmer. 2004 wurden 12.000 Studenten registriert, die einen Bildungskredit bei der KfW Förderbank beantragt und letztlich auch bewilligt bekommen haben. Das entspricht einer Summe von zusammen genommen 66 Millionen Euro, die sich im Einzelfall auf bis zu 300,- Euro Förderung pro Monat aufteilen. Gezahlt wird dieser Betrag maximal 24 Monate und mindestens drei Monate lang. Zählt man das zusammen, ergibt sich eine Höchstförderungssumme von 7.200,- Euro, die mit Zinsen zurückgezahlt werden muss. Gewährt wird dieser Kredit auf Wunsch bis zum Vollenden des 12. Studiensemesters. Die Ausnahme besteht darin, dass die Hochschule schriftlich bestätigt, ein Studienabschluss wäre innerhalb der längst möglichen Förderungsdauer von 24 Monaten machbar. Abgesehen davon existiert eine Altersgrenze, die auf 36 Jahre festgelegt und verbindlich ist.
Welche Voraussetzungen muss man für die Gewährung des Bildungskredites erfüllen?
Die Vergabe des Bildungskredites ist zwar nicht einkommensgebunden, doch es gibt andere Faktoren, die beim Antragstellen eine Rolle spielen. So muss der Student zum Beispiel in einer staatlich anerkannten Universität eingeschrieben sein. Wahlweise müssen noch andere Kriterien erfüllt werden, zu denen unter anderem folgende gehören:
- das Bestehen der Zwischenprüfung
- das Absolvieren eines Master-oder Magisterstudiums bzw. eines postgradualen Diplomstudiums (gem. § 18 Abs. 1 Satz 1-3 HRG)
- die Hochschule muss schriftlich bestätigen, dass der Student die ersten zwei Studienjahre absolviert hat, sofern er in dieser Zeit keine Zwischenprüfung vorweisen kann.